Konfirmation

Einzug der Konfirmanden in die Stadtkirche Mit der Konfirmation gelten die Konfirmierten als mündige Gemeindeglieder. Sie können ab der Konfirmation Pate oder Patin werden und ab dem 16. Lebensjahr an Kirchenvorstandswahlen teilnehmen.

An der Schwelle zum Erwachsenwerden bittet die Gemeinde in einem Festgottesdienst um Gottes Segen für ihre jugendlichen Gemeindeglieder. Sie sollen in ihrem Glauben an Gott und Jesus Christus bestärkt werden.

Voraus geht dieser Feier die Konfirmandenzeit, während der die zwölf- bis vierzehnjährigen Mädchen und Jungen durch Unterricht, Teilnehmen am Gottesdienst, Mithelfen bei der Gemeindearbeit und einer Konfirmanden-Freizeit mit den Grundlagen des christlichen Glaubens vertraut gemacht werden.

Gegen Ende der Konfirmandenzeit stellen die Konfirmandinnen und Konfirmanden in einem Vorstellungsgottesdienst der Gemeinde ein selbst erarbeitetes Thema vor. Im Konfirmationsgottesdienst bekunden die Konfirmandinnen und Konfirmanden ihre Bereitschaft, zur Gemeinde zu gehören. Anschließend werden sie mit Handauflegung eingesegnet.

Die Konfirmation setzt die Taufe voraus. Selbstverständlich können auch Ungetaufte am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Taufe findet dann zu einem individuell vereinbarten Zeitpunkt vor der Konfirmation statt.